Gremien

Gremien auf Hochschulebene Senat; Satzungskommission; Studierendenparlament
Gremien auf Fakultätsebene Fakultätsrat; HSK; QVMK (Fak.); Studienbeirat
Gremien auf Fachgruppenebene Fachkommission; EPG; Prüfungsausschuss; QVMK (Fachg.)

Senat

Der Senat war das höchste beschlussfassende Gremium der Hochschule bis 2006 die Hochschulgesetznovellen die meisten hochschulpolitischen Kompetenzen an das Rektorat und den Hochschulrat abgetreten haben. Der Senat ist somit mehr beratend tätig, beschließt jedoch noch über die Hochschulordnung und verschiedene Grundsätze. Der Senat besteht aus vier Studierenden, vier wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, vier Mitareiter:innen in Technik und Verwaltung und 14 Professor:innen. Dabei werden die Studierenden jedes Jahr gewählt, während die anderen Mitglieder alle zwei Jahre gewählt werden. Zudem nehmen am Senat das Rektorat, die Dekan:innen, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die Vorsitzenden der Personalräte sowie der AStA-Vorsitz, jeweils mit beratender Funktion ohne Stimmrecht, teil. Trotz des beratenden Faktors sollte der Senat nicht unterschätzt werden, da sich dort regelmäßig die wichtigsten Entscheidungträger:innen der Hochschule treffen und wichtige Entwicklungen einführen.

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Satzungskommission

Die Satzungskommission setzt sich aus professoralen Mitgliedern, wissenschaftlichen Mitarbeitern, studentischen Mitgliedern und anderen zusammen und tagt ein- bis zweimal pro Semester. In dieser Kommission werden Satzungen und Ordnungen diskutiert, bearbeitet und aktualisiert, welche auf Hochschulebene und nicht nur auf Fakultäts- oder Fachgruppenebene gelten. Eine wichtige Aufgabe als Mitglied der Kommission ist die gewissenhafte und kritische Überlegung über mögliche Änderungen der Satzungen oder die satzungskonforme Formulierung der Änderungen.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium auf Fakultätsebene. Darin werden unter anderem Prüfungsordnungen, Lehrvertretungen, Zulassungsbeschränkungen und Berufungsvorschläge beschlossen und das Dekanat mit Dekan:in und Prodekan:in gewählt. Somit ist der Fakultätsrat für Forschung, Lehre, Fachstruktur und Finanzen verantwortlich.Der Fakultätsrat besteht aus drei Studierenden, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, zwei nicht-wissenschaftliche Mitareiter:innen und acht Professor:innen. Dabei werden die Studierenden jedes Jahr gewählt, während die anderen Mitglieder alle zwei Jahre gewählt werden. Der Fakultätsrat besitzt unterschiedliche Unterkommissionen und Ausschüsse wie z.B. den Studienbeirat, die Kommission für Qualitätsverbesserungsmittel oder die Prüfungsausschüsse.

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Haushalts- und Strukturkommission

Die Besetzung einer neuen Professorenstelle (sogenannte Berufung) ist ein mehrstufiger Prozess. Der erste Schritt passiert in der Haushalts- und Strukturkommission (HSK), in der die auszuschreibenden Stellen und die den potentiellen Bewerbern zugesicherten Ressourcen geprüft werden. Außerdem behält die HSK den Überblick über die Geldmittel, die der Fakultät und den dazugehörigen Fachgruppen aus verschiedenen Quellen zur Verfügung stehen.

Qualitätsverbesserungsmittelkommission – Fakultät

Die Qualitätsverbesserungsmittelkommission (QVMK) auf Fakultätsebene setzt sich aus professoralen Mitgliedern, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und studentischen Vertretenden zusammen, um Gelder zu verteilen, die zur Verbesserung der Lehre beitragen, wie zum Beispiel Budget für die Chemipraktika oder Lizenzen wie Matlab und ChemDraw. Die QVMK auf Fakultätsebene sorgt dafür, dass Gelder in fachbereichsübergreifenden Bereichen eingesetzt wird.

Studienbeirat

Dieses Gremium der Fakultät besitzt nur Empfehlungsgewalt und keine Entscheidungsgewalt wird zu 50 % durch Studierende der Fakultät besetzt, d.h. aus der I/1 (Mathematik, Informatik und Physik), I/2 (Chemie) und I/3 (Biowissenschaften). Jede der Fachgruppen stellt ordentliche Mitglieder und stellvertretende Mitglieder, mit insgesamt 8 Mitgliedern. Im Studienbeirat werden Entscheidungen über die Strukturierung der Studiengänge, also Angelegenheiten der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre sowie Änderungen der Prüfungsordnungen behandelt werden. In diesem Gremium werden keine einzelnen Fälle von Studierenden behandelt. Der Fakultätsrat muss sich im Regelfall an die Empfehlung des Studienbeirats halten, kann sich aber auch mit variierenden Mehrheiten, je nach Angelegenheit, über die Empfehlung des Studienbeirats hinwegsetzen.

Evaluationsprojektgruppe

Im europäischen Bildungsraum existieren gewisse Qualitätsmerkmale, die ein Studiengang aufweisen muss. Die Erfüllung dieser wird bei einer regelmäßigen Akkreditierung geprüft, für die Vor- und Nachbereitung ist bei uns die Evaluationsprojektgruppe (EPG) zuständig. Nach der letzten Akkreditierung 2021 geht es jetzt darum die Vorschläge der externen Gutachter umzusetzen und in der Zeit zwischen Akkreditierungsprozessen die Qualität weiterhin im Blick zu behalten und gegebenenfalls Anpassungen zu konzipieren.

Fachkommission

Die Fachkommission ist das oberste Gremium auf Fachgruppenebene. Sie setzt sich zusammen aus professoralen Mitgliedern, wissenschaftlichen Mitarbeitern und natürlich studentischen Mitgliedern. Allerlei Anträge, werden in dieser Kommission besprochen und befürwortet oder abgelehnt und anschließend an den Fakultätsrat weiter gegeben, wo diese Anträge endgültig verabschiedet werden.

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Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss (PA) befasst sich mit alljenen Anliegen, für die es in unserer Prüfungsordnung keine universell gültige Regelung gibt. Dazu gehören beispielsweise die Anerkennung von extern erbrachten Leistungen und der Antrag auf Nachteilsausgleich, aber auch bei Problemen und Beschwerden zu Prüfungen ist der PA zuständig. Im Allgemeinen ist es aber besser, sich mit solchen Beschwerden zuerst an die Fachschaft zu wenden, um das Vorgehen besser organisieren oder den Streit schon außerhalb des Gremiums schlichten zu können.

Qualitätsverbesserungsmittelkommission – Fachgruppe

Die Qualitätsverbesserungsmittelkommission (QVMK) auf Fachgruppenebene setzt sich ebenfalls aus professoralen Mitgliedern, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und studentischen Vertretenden zusammen, mit den gleichen Aufgaben wie die QVMK auf Fakultätsebene. Die QVMK auf Fachgruppenebene beschäftigt sich jedoch nur mit der Verteilung der Gelder für die Chemie.